Im Folgenden haben wir eine Beschreibung der wichtigesten Typen der Elektrofahrzeuge zusammengestellt, die für urbane (Mikro-)eMobilität eine Rolle spielen.
In der Presse gehen die Begriffe manchmal ein wenig durcheinander. Insbesondere eScooter und Elektroroller werden da gern verwechselt oder Hoverboard und eSkateboard. Bevor wir die einzelnen Fahrzeugtypen weiter unten im Detail erklären, trennen wir für dich die Namen hier erst einmal.
Viele Verwechslungen kommen daher, dass Scooter das englische Wort für Roller ist. Wenn daher von „electric scooter“ die Rede ist, können damit eigentlich sowohl elektrische Tretroller, als auch Motorroller mit Elektroroller (denke an eine Vespa) gemeint sein.
eTretroller oder eScooter oder Elektroroller?
Der Begriff eScooter hat sich in Deutschland für eTretroller durchgesetzt. Manche Medienberichte nennen diese aber noch Elektroroller, was für die Missverständnisse sorgt.
- In der Schweiz werden eTretroller "Elektro Trottinett" (oder nur kurz "Trotti") genannt, in Frankreich "Trottinette électrique“. Trottinett(e) ist einfach das französische Wort für Tretroller.
- Auf englisch ist der korrekte Begriff „electric kick scooter“, oder ekick scooter.
- Motorroller mit Elektromotor werden Elektroroller genannt oder auf englisch „electric scooter“.
eSkateboard oder Hoverboard?
Bei der Frage nach der Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland wurde darüber gesprochen, ob neben eTretrollern auch andere Fahrzeuge mit einer Sonderregelung zugelassen werden sollen. Als erstes wurden dabei immer Hoverboards genannt. Sehr wahrscheinlich ist, dass damit eher eSkateboards, also Skateboards mit Elektromotor gemeint waren. Hoverboards werden fast nur von Kindern benutzt. eSkateboards dagegen dienen jungen Erwachsenen als echtes Fortbewegungsmittel im Alltag. Leider immer noch ohne Zulassung.
Nun zu den einzelnen Fahrzeugen im Detail:
Elektrokleinstfahrzeuge
eTretroller (eScooter, eKick-Scooter, Elektro Trottinett)
eTretroller sind Tretroller mit Elektroantrieb. Also die Fahrzeuge, die so aussehen, wie Tretroller mit denen jeden Morgen Kinder zur Schule fahren.
eTretroller gibt es verschiedenen Größen und mit einer großen Bandbreite von Motorleistungen und Reichweiten.
Angefangen mit kleinen Radgrößen, die schon kleine Unebenheiten auf Wegen und Straßen unbequem oder gefährlich machen, über 8-, 10-, 11- oder 12-Zoll Bereifungen. Die meisten eTretroller haben 8- oder 10-Zoll Räder. Noch größere Räder sind eher die Ausnahme und die Fahrzeuge werden dann so groß, dass Sie als „Erste- und Letzte-Meile-Fahrzeuge“ zum Mitnehmen in öffentlichen Verkehrsmitteln schon fast zu unhandlich sind. Die vor kurzem vorgestellten Fahrzeuge von BMW oder Metz fallen in diese Kategorie.
Motorisierungen reichen von 250 Watt Radnabenmotoren, entweder im Vordergrund- oder Hinterrad, bis zu 5400 Watt Dualmotor Modellen mit Motoren in beiden Rädern (neuerdings mit über 12000 Watt Leistung). Die letzteren erreichen Geschwindigkeiten von mehr als 90 Km/h und sind mit Ihrer Geländebereifung Sportgeräte, die nur abseits von öffentlichen Straßen und Wegen bewegt werden dürfen.
In Deutschland erlaubte Fahrzeuge dürfen maximal 20 Km/h schnell sein und über maximal 500 Watt Nennleistung verfügen. (Zum Unterschied zwischen Nennleistung und Maximalleistung haben wir hier einen Beitrag verfasst: Kaufberatung: Was die Leistungswerte von Elektrorollern und eTretrollern (eScooter) etc. bedeuten).
Oft vergessen werden die Tretroller mit Elektromotor und „Sitz“, die wie ein Moped mit Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen und maximal 45 Km/h schnell sind. Diese sehen aus wie eTretroller bei denen auf dem Trittbrett im Prinzip ein Fahrradsitz mit einer langen Sattelstütze angeschraubt ist.
Diese Fahrzeuge sind jedoch deutlich schwerer als „normale“ eTretroller und nicht zur Überbrückung der ersten oder letzten Meile gedacht, sondern werden benutzt wie jedes übliche Moped. Diese Fahrzeuge sind nie besonders populär geworden und haben für viele Jüngere eher die Anmutung von Mobilitätshilfen für Senioren. Daher haben jüngere Leute bisher lieber gleich zu „ausgewachsenen“ Elektrorollern gegriffen.
Monowheels
Ein Monowheel ist ein Einrad mit Elektroantrieb. Du stehst auf den Trittflächen links und rechts mit dem Rad zwischen den Füßen.
Beschleunigen und Bremsen funktioniert wie bei einem Segway: nach vorn lehnen erhöht die Geschwindigkeit, nach hinten lehnen bremst.
Während das Fahren auf einem eTretroller ohne Übung praktisch für jeden sofort möglich ist, braucht das Fahren mit einem Monowheel etwas Übung. Wer eine halbe Stunde auf einem Rasen mit genügend Auslauf übt, fühlt sich in der Regel schon sicher genug um danach langsam auf normalen Wegen zu fahren. Nach dem dritten oder vierten Mal fühlt sich das Monowheel schon intuitiv genug an, um es wie ein etwas beschleunigtes Laufen wahrzunehmen. Die Steuerung über die Gewichtsverlagerung entspricht der Gewichtsverlagerung wie beim Gehen und wird daher schnell intuitiv.
In der Praxis werden Monowheels meist langsamer gefahren als eTretroller.
Es gibt allerdings Modelle deren Höchstgeschwindigkeit bei 50 Km/h und mehr liegt. Man sieht solche schnellen Monowheels öfter z.B. in Paris auf den Busspuren fahren. Die Fahrer tragen dann Motorrad-Kleidung und -Helm.
Hoverboards
Diese sind die langsamsten unter den Elektrokleinstfahrzeugen und werden meistens von Kindern benutzt.
Hoverboards haben zwei nebeneinander liegende Räder zwischen den das Trittbrett liegt, das für den linken und rechten Fuß unterteilt ist. Man steht auf „Wippen“ mit denen man durch das Wippen nach vorn und hinten das jeweils linke und rechte Rad beschleunigt oder abbremst, bzw. rückwärts beschleunigt. Gelenkt wird durch die unterschiedliche Beschleunigung der Räder. Wenn sich das eine Rad nach vorn und das andere nach hinten dreht, sind Drehungen auf der Stelle möglich.
Schon nach kurzer Übungszeit bewegen sich Kinder so kontrolliert und intuitiv darauf, als wären sie mit Rollen an den Füßen zur Welt gekommen.
eSkateboards
Obwohl eSkateboads nach eTretrollern und zusammen mit Monowheels weitaus häufiger genutzt werden als Hoverboards, werden sie bei Meldungen in den Medien kaum erwähnt.
eSkateboards werden gefahren wie normale Skateboards, nur dass auf der Unterseite des Boards Antrieb und Batterie angebracht sind. Beschleunigt und gebremst wird drahtlos über eine Fernbedienung mit „Gashebel“, die in der Hand gehalten wird. eSkateboards sind oft ein „Upgrade“ für Leute, die bereits normale Skateboards fahren, sich also schon sicher damit bewegen können.
Dank des Elektroantriebs können sie auch für längere Strecken genutzt werden, als normale Skateboards. Wegen Ihrer Größe und Ihres niedrigen Gewichts lassen Sie sich besonders leicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen. Sie wären daher für viele Leute das ideale "erste und letzte Meile" Fahrzeug. Bedauerlicherweise sind Sie in Deutschland nicht zugelassen.
Segways
Segways gibt es schon seit etlichen Jahren und sie dürfen dank einer Sonderregung auf öffentlichen Straßen genutzt werden. In vielen deutschen Städten werden Stadtrundfahrten auf Segways angeboten.
Wie Hoverboards haben Segways zwei nebeneinander stehende Räder, die mit einem Trittbrett verbunden sind. Dieses Trittbrett ist jedoch durchgehend und besitzt keine Wippen. Beschleunigt und gebremst wird wie auf einem Monowheel, durch nach vorn oder hinten lehnen. Die meisten Segways verfügen über eine „Lenkstange“, mit „Lenker“ und Haltegriffen, die zum lenken nach links oder rechts gekippt wird. Ältere Segways hatten eine feste, nicht kippende, „Lenkstange“, bei der über einen Hebel mit dem Finger gelenkt wurde.
Es gibt auch Segways, bei denen die „Halte-„ oder „Lenkstange“ soweit verkürzt ist, dass sie über Mulden an den Waden von dort zum Lenken gekippt wird, die Arme also frei sind. Man könnte sagen, eine Zwischenstufe zwischen einem normalen Segway und einem Monowheel.
Das Fahren mit Segway wird von vielen ebenfalls als sehr intuitiv wahrgenommen.
Elektroroller
In Deutschland gibt es zwei Klassen:
- Elektroroller mit max. 45 Km/h und max. 4 kW (Kilowatt) Nennleistung, und:
- alles was schneller oder stärker ist.
Elektroroller bis 45 Km/h und max. 4 kW Nennleistung
(EG-Fahrzeugklasse L1e)
Elektroroller sehen aus wie Motorroller und fahren sich genauso. Die Klasse bis 45 Km/h kann mit einem PKW-Führerschein gefahren werden, bzw. ab 16 Jahren mit entsprechendem „Moped“-Führerschein. Manche Hersteller bieten noch eine Limitierung auf 25 Km/h, damit diese schon mit 15 Jahren als Mofa gefahren werden können.
Diese Elektroroller werden üblicherweise von Sharinganbietern wie emmy genutzt.
Auch hier möchten wir Dich noch einmal auf den o.g. Beitrag zum Unterschied zwischen Nennleistung und Maximalleistung aufmerksam machen: Kaufberatung: Was die Leistungswerte von Elektrorollern und eTretrollern (eScooter) etc. bedeuten. Denn die Leistungsunterschiede können bei diesen Rollern sehr groß sein.
Elektroroller über 45 Km/h
(EG-Fahrzeugklasse L3e)
Weil auch die auf 45 Km/h begrenzten Elektroroller eigentlich schneller fahren könnten und nur durch Ihre Firmware auf 45 Km/h begrenzt sind, bieten mehr und mehr Hersteller Ihre Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h oder mehr an.
Daneben gibt es Modelle, die von Hause aus auf noch höhere Geschwindigkeiten, z.B. 90 Km/h oder mehr ausgelegt sind. Diese sind jedoch bisher noch relativ selten.
Elektroroller, die schneller als 45 Km/h fahren können benötigen einen entsprechenden Führerschein und dürfen in Deutschland (andere Regeln in anderen Ländern) nur mit dem PKW-Führerschein gefahren werden, wenn dieser vor 1980 ausgestellt wurde.
Daneben gibt es noch Fahrzeuge, die sich nicht so richtig kategorisieren lassen. Manche davon haben zwei, andere drei oder vier Räder. Doch einige Hersteller sind kreativ und nutzen eine weitere zugelassene Fahrzeugklasse: Leichtmofas.
Leichtmofas
Diese Fahrzeugklasse wurde einmal für Fahrräder mit Hilfsmotor geschaffen, bevor es Elektrokleinstfahrzeuge gab. Sie sind zulassungsfähig, können also versichert und auf Strassen benutzt werden. Wie Elektrokleinstfahrzeuge (bisher nur eTretroller) haben sie eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h und es besteht keine Helmpflicht.
Im Gegensatz zu eTretrollern benötigen sie aber einen Sitz.
Zwei Hersteller haben das so genutzt, dass deren Modelle einen kleinen Sitz über dem Hinterrad haben, der aber praktisch (genauer gesagt, weil er nicht wirklich praktisch ist) nicht genutzt wird. Der Kumpan und der Scrooser werden fast ausschließlich im Stehen gefahren, wie eTretroller.